Gemeindeausschuss
Gemeindeausschüsse tragen Sorge für die "Kirche vor Ort"
Bei den Wahlen zum neuen Pfarrgemeinderat sowie zum Kirchenvorstand St. Vitus am 7./8. November 2009 wurde für jede sowie die Gemeinden St. Albertus, St. Barbara, St. Elisabeth, St. Mariä Himmelfahrt und St. Maria Rosenkranz auch jeweils ein Gemeindeausschuss gewählt.
Laut Satzung hat der der Gemeindeausschuss
folgende Aufgaben und Mitwirkungsrechte:
Der Gemeindeausschuss hat durch Delegation des Pfarrgemeinderates, des Kirchenvorstandes und des Pastoralteams teil an der Gemeindeleitung und trägt im Miteinander aller Gemeindemitglieder Verantwortung für das pastorale Handeln in der jeweiligen Gemeinde.
Der Gemeindeausschuss hat im Rahmen seiner Aufgabe, das kirchliche Leben und die Pastoral in der Gemeinde mit all ihren Einrichtungen zu planen, zu fördern, zu koordinieren und verantwortlich durchzuführen.
Der Gemeindeausschuss berät den Pfarrgemeinderat
- bei der Planung und Koordinierung der pastoralen Aufgaben für die Pfarrgemeinde
. und ihre Gemeinden sowie beim Einsatz pastoraler und kirchengemeindlicher Mitarbeiter.
Der Gemeindeausschuss berät den Kirchenvorstand
- bei der Bau- und Finanzplanung, - bei der Überwachung und Durchführung von Renovierungs-
. und Sanierungsmaßnahmen an kirchlichen Gebäuden innerhalb seiner Gemeinde,
- bei der Sorge um deren Betrieb und Pflege,
- bei Sammeln von Spenden für Baumaßnahmen und
- bei der Budgetplanung für die pastorale Arbeit in der Gemeinde.
Der Gemeindeausschuss entscheidet
- über die Schwerpunkte der pastoralen Arbeit und ihre Durchführung in seiner Gemeinde
. in dem vom Pfarrgemeinderat gesetzten Rahmen.
Der Gemeindeausschuss hat Vorschlagsrecht
- bei der Gewinnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den sonntäglichen Gottesdienst ohne Priester,
- bei der Beauftragung von Kommunionhelferinnen und -helfern und
- bei der Beauftragung von Laien zum Beerdigungsdienst.
Der Gemeindeausschuss kann einzelne Mitglieder als Ansprechpartner für bestimmte Aufgaben des Gemeinde-
ausschusses benennen.
Dem Gemeindeausschuss St. Maria Rosenkranz gehören an:
Dem Gemeindeausschuss St. Elisabeth gehören an:
Gemeindeausschüsse tragen Sorge für die "Kirche vor Ort"
Bei den Wahlen zum neuen Pfarrgemeinderat sowie zum Kirchenvorstand St. Vitus am 7./8. November 2009 wurde für jede sowie die Gemeinden St. Albertus, St. Barbara, St. Elisabeth, St. Mariä Himmelfahrt und St. Maria Rosenkranz auch jeweils ein Gemeindeausschuss gewählt.
Laut Satzung hat der der Gemeindeausschuss
folgende Aufgaben und Mitwirkungsrechte:
Der Gemeindeausschuss hat durch Delegation des Pfarrgemeinderates, des Kirchenvorstandes und des Pastoralteams teil an der Gemeindeleitung und trägt im Miteinander aller Gemeindemitglieder Verantwortung für das pastorale Handeln in der jeweiligen Gemeinde.
Der Gemeindeausschuss hat im Rahmen seiner Aufgabe, das kirchliche Leben und die Pastoral in der Gemeinde mit all ihren Einrichtungen zu planen, zu fördern, zu koordinieren und verantwortlich durchzuführen.
Der Gemeindeausschuss berät den Pfarrgemeinderat
- bei der Planung und Koordinierung der pastoralen Aufgaben für die Pfarrgemeinde
. und ihre Gemeinden sowie beim Einsatz pastoraler und kirchengemeindlicher Mitarbeiter.
Der Gemeindeausschuss berät den Kirchenvorstand
- bei der Bau- und Finanzplanung, - bei der Überwachung und Durchführung von Renovierungs-
. und Sanierungsmaßnahmen an kirchlichen Gebäuden innerhalb seiner Gemeinde,
- bei der Sorge um deren Betrieb und Pflege,
- bei Sammeln von Spenden für Baumaßnahmen und
- bei der Budgetplanung für die pastorale Arbeit in der Gemeinde.
Der Gemeindeausschuss entscheidet
- über die Schwerpunkte der pastoralen Arbeit und ihre Durchführung in seiner Gemeinde
. in dem vom Pfarrgemeinderat gesetzten Rahmen.
Der Gemeindeausschuss hat Vorschlagsrecht
- bei der Gewinnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den sonntäglichen Gottesdienst ohne Priester,
- bei der Beauftragung von Kommunionhelferinnen und -helfern und
- bei der Beauftragung von Laien zum Beerdigungsdienst.
Der Gemeindeausschuss kann einzelne Mitglieder als Ansprechpartner für bestimmte Aufgaben des Gemeinde-
ausschusses benennen.
Dem Gemeindeausschuss St. Maria Rosenkranz gehören an:
| Zusammensetzung |
Name, Vorname |
Mitgliedschaft durch / Funktion |
| Gewählte Mitglieder | Brück, Heinrich |
Wahl am 7./8. Nov. 2009 |
| Merx, Tim |
Wahl am 7./8. Nov. 2009 | |
| Schumacher, Georg | Wahl am 7./8. Nov. 2009 | |
| Sowa, Ursula | Wahl am 7./8. Nov. 2009 | |
| Thifessen, Karl-Heinz |
Wahl am 7./8. Nov. 2009 | |
| Berufene Mitglieder |
||
| Deligierte Mitglieder |
Tillmann, Helmut |
Vertreter Kirchenvorstand |
| Merx, Elke |
Vertreterin Pfarrgemeinderat |
|
| Geborene Mitglieder | Bußler, Wolfgang |
Pfarrer |
| Mahn, Wolfgang | Gemeindereferent | |
| Vieten, Peter | Diakon | |
Dem Gemeindeausschuss St. Elisabeth gehören an:
| Zusammensetzung |
Name, Vorname |
Mitgliedschaft durch / Funktion |
| Gewählte Mitglieder | Braßel, Telse | Wahl am 7./8. Nov. 2009 |
| Budde, Alexander | Wahl am 7./8. Nov. 2009 | |
| Berufene Mitglieder |
Höfler, Dabew, Gisela |
Mitarbeit in der Trauerpastoral |
| Werner, Uwe | Mitarbeit in der Trauerpastoral | |
| Deligierte Mitglieder | Schlunken, Rolf | Vertreter Kirchenvorstand |
| Rautenberg, Monika |
Vertreterin Pfarrgemeinderat | |
| Geborene Mitglieder | Bußler, Wolfgang | Pfarrer |
| Mahn, Wolfgang | Gemeindereferent | |
| Vieten, Peter | Diakon | |